Vorteile einer Mitgliedschaft zur Innung

Zusammen geht es oft leichter als allein. Manche Ziele sind überhaupt nur gemeinsam zu erreichen, zum Beispiel wenn es um die Interessenvertretung selbständiger Handwerksbetriebe gegenüber Politik, Industrie oder Verwaltung geht. Einzelkämpfer haben da keine Chance. Die Innung und Verbände als Organisation alle für alle machen sich deshalb stark für Sie. Und wirklich stark sind wir nur zusammen.

Ihre Vorteile im Allgemeinen

  • Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, gewerblichen, sozialen sowie sonstiger Interessen des selbständigen Handwerks und der gemeinsamen Interessen der angeschlossenen Betriebe.
  • Individuelle Betreuung der Innung und ihrer Organe sowie der einzelnen Innungsmitglieder.
  • Die Innung des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks Bremen versteht sich nicht als angestaubte Verwaltungsinstitution, sondern als moderner Dienstleister. Anfragen und Aufträge der Mitglieder werden von den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern schnell und zuverlässig bearbeitet. Die kontinuierliche Mitgliederbereuung ist selbstverständlich. Bei allen Zweifelsfragen: Ihre Innung hilft. Kontakte werden hergestellt (beispielsweise zu Kollegen und Geschäftspartnern), Informationen weitergegeben, Erfahrungen ausgetauscht z.B. auf der Innungsversammlung oder auf den Neujahrsempfang.
  • Die Innung ist erste Anlaufstelle für ihre Mitglieder und nimmt ihre Beratungsfunktion ebenso ernst wie genau.
  • Einflussnahme auf handwerks- und regionalpolitsche Fragestellungen durch unmittelbare und mittelbare Einbindung in private und staatliche Organisationen und Institutionen (z.B. Vertretung in Senatsrunden, Treffen mit Wirtschaftsfraktionen von Parteien).
  • Mit dem Innungsbeitrag erhält das Mitglied alle Leistungen der Innung, des Landesinnungsverbandes und des Zentralverbandes zu einem optimalen Preis-/ Leistungsverhältnis in einem Gesamtpaket. So macht sich jeder Euro vielfach bezahlt.
 

Wir sind für Sie da

AU Angelegenheiten
Die KFZ-Innung ist mit vom Gesetzgeber übertragenen hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. die Anerkennung bzw. Überwachung im Bereich der Abgas-Untersuchung AU (PKW/LKW +Krad) der Gasanlage (GAP), der Gassystem-Einbauprüfung (GSP), der Altfahrzeugverordnung, Prüfstützpunkt Prüfung (PSP) der Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge beauftragt.

Behörden
Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit zahlreichen Behördenvertretern. Wir helfen Ihnen bei der Herstellung von Kontakten und Verhandlungen bei Behörden

Berichtsheft
Innungsmitglieder erhalten kostenlos den  „Autofachmann“, das Berichtsheft für die Auszubildenden.

Betriebliche Beratung
Wir beraten Sie als Betrieb, insbesondere hinsichtlich arbeitsrechtlicher Herausforderungen, z. B. Hilfe bei Einführung von Arbeitszeitkonten, bei der Suche nach einem Betriebsnachfolger.

Ehrungen
Bei betrieblichen und persönlichen Anlässen (z.B. Betriebsjubiläum) werden Ehrungen vorgenommen und Urkunden verliehen.

Einflussnahme
Sie bestimmen mit und haben die Möglichkeit der Einflussnahme durch Engagement, zum Beispiel als Vorstandsmitlied Ihrer Innung, aber auch durch eine Mitgliedschaft. So unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft beispielweise auch den Bundesverband, der Ihre Intressen in Berlin und Brüssel vertritt. Die Kreishandwerkschaft Bremen als Dachorganisation der bremischen Innungen betreibt für Sie zudem Lobbyarbeit aif Landesebene. Erfolge der Vergangenheit zeigen, dass es für die Innungsmitglieder lohnend ist, dass sich die vertretung der Innung in die Handwerkspolitik einmischt. So wird für Sie Einfluss bei senatorischen Dienststellen, Behörden, den Kammern und weiteren Institutionen genommen.

Formularservice
Wir stellen Ihnen Vordrucke und Entwürfe zur Verfügung, ob es sich um Arbeitsverträge oder sonstige Muster handelt. Wir erleichtern die Arbeit für innungsmitglieder.

Fortbildung
Es finden Fachveranstaltungen, Vorträge und Weiterbildungsseminare statt, die für Sie kostenfrei sind oder zu einem erheblichen günstigeren Preis angeboten werden als für Nicht-Innungsmitglieder z.B. Arbeitsrechts.

Beispiele aus neuerer Zeit: Seminar zu „Krankheit im Arbeitsverhälnis“, zusammen mit einer Krankenkasse, Seminar zum „Arbeitsgerichtsprozess“, zusammen mit einem Richter des Arbeitsgerichts und Seminar “ UVV-Prüfung gemäß §57 ABS.1 BGV D29″ zusammen mit der Hochschule in Bremen

Gesellenprüfung
Die Innung ist mit der Abnahme der Gesellenprüfung betraut. Sie haben die Möglichkeit, sich einzubringen, indem Sie zum Beispiel im Prüfungsausschuss mitarbeiten.